Wie mache ich das mit dem Arbeitsamt?

Agentur für Arbeit

Der Umgang mit dem Arbeitsamt bei einer bevorstehenden Weltreise wird viel diskutiert und es gibt scheinbar so viele verschiedene Wege, es richtig zu machen, dass ich schon nach kurzer Recherche gar nicht mehr durchgeblickt habe. Um dir das zu ersparen, hier meine Tipps. Genau so habe ich es auch gemacht und hatte bisher keinerlei Probleme.

Die gute alte Agentur für Arbeit. Ist sie Freund oder Feind? Das kommt drauf an – vor allem darauf, wen du vor dir sitzen hast. Ich hatte bis jetzt ziemliches Glück mit den Menschen, die mir an ihren Schreibtischen in dem furchtbar tristen Bürokomplex gegenüber saßen.

Arbeitsuchend-Meldung

Mein erster Kontakt lief über’s Internet. Direkt nach meiner Kündigung habe ich mich online arbeitsuchend gemeldet. Das Amt ist ganz stolz auf seine neuen Online-Dienstleistungen und preist sie direkt auf der Startseite an.

Agentur für Arbeit

Zur Arbeitsuchend-Meldung bist du spätestens 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit verpflichtet. Das passt also gut zu der weit verbreiteten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Sollte deine Kündigungsfrist kürzer sein, musst du dich am Tag des Bekanntwerdens der bevorstehenden Arbeitslosigkeit arbeitsuchend melden.

Damit hast du deine Pflicht erst mal erfüllt und das Amt ist am Zug. Normalerweise rufen die dann innerhalb von zwei Wochen an, um dich nach allen möglichen Infos für die Datenerfassung zu fragen. Anschließend schicken sie dir einen Haufen Unterlagen zu. Dazu gehören der Antrag auf Arbeitslosengeld und alle möglichen Infoblätter und andere Formulare, deren Ausfüllen richtig Spaß macht.

Bis zum 1. Tag der Arbeitslosigkeit hast du dann eigentlich erst mal Ruhe. Bis dahin kriegst du vermutlich noch einen Brief mit einem Termin für das Beratungsgespräch bei deinem Arbeitsvermittler.

Arbeitslos-Meldung

Agentur für ArbeitSpätestens am 1. Tag (und frühestens drei Monate vor) der Arbeitslosigkeit musst du dich dann persönlich arbeitslos melden. Das kannst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehst. Von daher ist es ratsam, den Flug in die Freiheit frühestens für den 2. Tag der Arbeitslosigkeit zu buchen. So stehst du dem Arbeitsmarkt einen Tag zur Verfügung und hast somit auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn alle anderen Kriterien ebenfalls erfüllt sind. Welche das sind, kannst du online nachlesen.

In Köln musst du zur Arbeitslos-Meldung mit deinem Personalausweis an den Empfang gehen und die erfassen dich im System. Danach schicken sie dich in den 1. Stock, wo du getrost eine halbe Stunde warten kannst, bevor du zu einem Gespräch aufgerufen wirst. Ich hatte noch Resturlaub und habe meinen ersten freien Tag für den Besuch beim Arbeitsamt genutzt. Der war glücklicherweise sehr kurz, denn die nette Dame am Empfang hat die Meldung für mich im System erfasst und mich statt in den 1. Stock direkt wieder nach Hause geschickt. Damit war das Thema dann auch erledigt.

Termine

Den Resturlaub habe ich dann auch wirklich für einen Urlaub genutzt (Achtung: Den musst du dir vom Arbeitsamt genehmigen lassen) und habe den Termin zur Antragsabgabe und zum Gespräch mit meinem Vermittler auf danach vertagt. Den Termin zur Antragsabgabe musst du telefonisch mit dem Arbeitsamt vereinbaren, der Termin mit dem Vermittler kommt wie gesagt automatisch per Post, kann aber natürlich aus wichtigen Gründen verschoben werden (Achtung: Keine Lust ist KEIN wichtiger Grund).

Ich habe dann die Formalitäten alle hinter mich gebracht und habe in dem Fragebogen, den man bei eigener Kündigung zusätzlich zum Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen muss, meine Planung einer Weltreise erwähnt. Die nette Dame, die den Antrag bearbeitet hat, ist aber auf das Thema gar nicht eingegangen.

Du kannst aber deine Pläne auch erst später erwähnen, wenn du den Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld bekommen hast. Sonst könnten die hinterher noch auf die Idee kommen, das aus wichtigen Gründen nicht zu bewilligen (Achtung: Keine Lust IST ein wichtiger Grund). Ich fand es nur fair, das direkt zu erwähnen, aber da muss jeder selbst wissen, wie er oder sie das handhaben will.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Hast du den Bescheid einmal in der Tasche, hast du insgesamt vier Jahre Zeit, deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. Heißt, du kannst bzw. musst dich bei Beginn der Reise vom Arbeitsamt abmelden, weil du nicht zur Verfügung stehst, und kannst dich bei deiner Rückkehr nach Deutschland wieder anmelden und bekommst dein Geld sofort weitergezahlt, solltest du den Gesamtanspruch nicht vor Abreise geltend gemacht haben. Die Rückkehr muss dann natürlich innerhalb der vier Jahre erfolgen. So hast du die Sicherheit, dass nach der Rückkehr nach Deutschland direkt Geld reinkommt.

Wenn die Zeit zwischen Arbeitslos-Meldung und Abreise länger dauert und du gerne Geld beziehen willst, musst du dich mit ein paar Dingen abfinden. Zum Beispiel, dass regelmäßig Jobvorschläge reinflattern, auf die du dich entweder bewerben musst oder sie aus wichtigen Gründen ablehnen kannst (ich erspare mir das mit der Lust). Einfach nicht reagieren zieht evtl. eine Sperrzeit nach sich, in der du dann kein Geld bekommst.

Sperrzeit

A propos Sperrzeit: Wenn du selbst kündigst, hast du generell eine Sperrzeit von 90 Tagen, in denen du kein Geld bekommst. Aber das kannst du ja rechtzeitig einkalkulieren. Insgesamt dürfen deine Sperrzeiten 21 Wochen nicht überschreiten, denn dann erlischt dein Anspruch auf Geld sofort und den bekommst du so leicht auch nicht wieder.

Fazit

Wenn man einmal weiß, wie der Hase läuft, ist die Sache mit dem Arbeitsamt gar nicht so kompliziert. Was ich hier geschildert habe, gilt natürlich nur für den Fall, dass du angestellt warst und gekündigt hast oder gekündigt wurdest und auch keinerlei andere Einkünfte verzeichnen kannst. Wenn du neben der Anstellung z. B. noch freiberuflich Geld verdient hast und das auf Reisen auch weiterhin willst, sieht alles schon wieder ganz anders aus. Davon habe ich aber leider nicht besonders viel Ahnung. In dem Fall ist also doch Google dein Freund.

Welche Erfahrungen hast du mit dem Arbeitsamt gemacht? Hinterlass gerne einen Kommentar!

Über den Autor

Mona

Früher saß ich den ganzen Tag im Büro am Schreibtisch - heute bin ich angehende Weltenbummlerin, Fotografin, Texterin, Geschichtenerzählerin und Reiseplanerin.
In diesem Blog erzähle ich die Geschichten, die mein Freund Patrick und ich auf unserer Weltreise erleben - und gebe Tipps zur richtigen Vorbereitung einer Langzeitreise und zu einzelnen Reisezielen.

20 Kommentare

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  • Hallo,

    danke für den tollen Bericht!

    Allerdings habe ich noch eine Frage:

    Mein Vertrag läuft am 30.06 aus und ich würde gerne am 01.10 ein Studium beginnen – somit würde ich dem Arbeitsmarkt nur 3 Monate zur Verfügung stehen. (Unwahrscheinlich dass mich für den Zeitraum jemand beschäftigt)
    Daher habe ich mir gedacht ich nutze die freie Zeit um zu verreisen.
    Somit geht am 03.07 mein Flug nach Thailand.
    Allerdings habe ich bis jetzt nur einen Hinflug gebucht und bin mir unsicher wie lange ich bleibe.
    Geplant sind 1 – 2 Monate.
    Wie sieht das aus mit dem Arbeitslosengeld?
    ich habe mich bereits bei der Agentur für Arbeit gemeldet und bescheid gegeben, dass mein Vertrag bald ausläuft.
    Wie oft muss ich bei der Agentur für Arbeit präsent sein? Reicht es wenn ich einfach während meiner Zeit in Thailand Bewerbung wegschicke und ’so tue‘ als wäre ich noch in Deutschland oder muss man monatlich zu den Terminen erscheinen? (in welchen Abständen sind die Termine zu denen man erscheinen muss?)
    Ich gehe mal davon aus dass so etwas nicht klappt, da die Agentur für Arbeit es merken würde wenn man sich im Ausland aufhält.
    andere Option:
    Ich gebe bescheid, dass ich im Ausland bin und mir werden die Leistungen für diese Zeit gestrichen.
    Kann ich dann, sobald ich wieder hier bin, das Geld rückwirkend für die Zeit (1-2 Monate in denen ich im Ausland war) erhalten?

    Liebe Grüße!

  • Vielen Dank Mona, für die super wertvollen Infos.
    Ich habe eine Frage, wie es sich verhält, wenn ich (wegen meines Wohlbefindens)
    nur im Deutschen Sommer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde.

    Also, ich melde mich erstmals zum
    1.6.2018 arbeitssuchend, aber nur bis zum 1.10.2018.
    Dann erst wieder ( wegen Ausland) vom
    1.6.2019 Wiederum nur 4 Monate, bis zum 1.10.2019.
    Dann erneut vom
    1.6.2020 arbeitssuchend, aber nur bis zum 1.10.2020.

    Würde das gehen?

    Schönen Dank im Voraus,
    Jochen.

    • Hallo Jochen,

      ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte – du hast ja ab der ersten Arbeitslosmeldung insgesamt vier Jahre auf Anspruch auf ALG1, wenn du generell Anspruch darauf hast und zwischendurch nicht wieder Geld verdienst. Wichtig ist, dass du dich nicht nur arbeitsuchend, sondern persönlich arbeitslos meldest. Sonst hast du keinen Anspruch. Zur Sicherheit kannst du da aber auch mal beim Arbeitsamt nachfragen, musst das ja nicht so ausführlich offenlegen, was du vor hast 😉

      LG, Mona

  • Hallo Mona,

    danke für deine ausführlichen bericht. Davon findet man ja leider nicht viel im Internet.
    Ich habe folgendes Anliegen und hoffe du kannst mir weiterhelfen.
    Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der im Oktober 2017 ausläuft. Eigentlich will mich die Firma behalten, aber ich möchte 1 Jahr meine Auszeit nehmen. Im Januar geht mein Flug nach Neuseeland. im Zeitraum November-Dezember möchte ich mein verdientes ALG I beziehen. Dann im Januar aber klar darauf verzichten.
    Da ich die Agentur für Arbeit als misstrauischen Verein kennengelernt habe, möchte ich sie irgendwie austricksen und dachte ich beziehe einfach 2 Monate ALGI bewerbe mich schön nebenbei. Und dann geh ich einfach nach Neuseeland. Und bekomme dann halt eine Sperrzeit weil ich die Termine wahrgenommen habe.
    Jetzt eine Frage: Gibt es da auch einen ehrlichen Weg, ohne dass sie dann denken :“ Ah, die hat schön nochmal ALGI bezogen und ist dann ins Ausland abgezogen?
    Würde mich riesig über Hilfe freuen

    • Hallo Tabea,

      du musst das Amt doch gar nicht austricksen. Wenn dein Arbeitsvertrag im Oktober ausläuft und nicht verlängert wird (aus welchem Grund auch immer), dann hast du Anspruch auf ALG1. Das kannst du ganz normal beziehen, nimmst eben 1-2 Termine wahr und meldest dich zu dem Tag ab, an dem du nach NZ fliegst. Das habe ich genau so gemacht und das machen sicher alle so, die die Möglichkeit dazu haben. Finde ich nichts unehrliches dran. Damit du direkt ALG bekommst müsstest du dann mit deiner Firma klären, dass sie dir die Bescheinigung unterschreiben, dass sie den Vertrag nicht verlängern. Das habe ich auch schon mal so gemacht, obwohl sie mich behalten wollten. Das sollte bei einem guten Verhältnis zur Firma kein Thema sein. Wenn die dir den Wisch nicht ausfüllen und sagen, du hast eine Verlängerung des Vertrags abgelehnt, dann wirst du vermutlich 3 Monate gesperrt.

      LG und eine tolle Reise!
      Mona

  • Hallo
    toller Artikel! Bei mir ist es so, dass ich mir noch den ganzen Dezember frei nehmen kann, weil ich noch so viel Urlaub habe, meine Kündigung ist dann aber zum 31.12.17. Eigentlich möchte ich zu Anfang Dez. auch schon mit meiner Weltreise starten, aber wie es aussieht, macht mir die Agentur für Arbeit jetzt einen Strich durch die Rechnung, da ich dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
    Hat jemand Erfahrung damit wie es damit aussieht, sich den restlichen Urlaub auszahlen zu lassen, hat das Auswirkungen auf das ALG1? Oder kann man mit dem Chef in diesem Fall einen Aufhebungsvertrag besprechen? Leider sind mir meine Möglichkeiten noch nicht bewusst :/
    Liebe Grüße,
    Laura

    • Hallo Laura,

      wenn du bis Ende November arbeitest und dann im Dezember während deines Resturlaubs schon deine Reise startest, hat das Amt damit ja erst mal nichts zu tun. Ob Resturlaub oder nicht – sobald du nicht in Deutschland bist, kannst du auch kein ALG1 beziehen. Du kannst das aber beantragen, wenn du rechtzeitig zurück kommst. Du musst dich nur vorher rechtzeitig arbeitslos melden.
      Es würde auch nichts ändern, wenn du dir den Resturlaub auszahlen lassen würdest – dann müsstest du ja im Dezember noch arbeiten und könntest auch nicht auf Reisen gehen oder ALG1 beantragen.

      Viele Grüße,
      Mona

  • Hallo ihr Lieben,
    ich habe eine Frage zu den ganzen Leistungen die dann an einem hängen bleiben, Rente, Krankenversicherung,… Wie läuft das, bzw. wie hoch sind in etwa die laufenden Kosten, die man quasi Zuhause zurück lässt? (abgesehen von einer Wohnung, wirklich nur die Kosten für Versicherungen), denn man hat ja auch kein Arbeitslosengeld, da man sich ja für die Jobsuche sperren /pausieren lässt.
    Habe ich das richtig verstanden?

    Liebe Grüße,
    Julia

    • Hallo Julia,

      ich habe auf meinem Blog auch einen Artikel über Versicherungen: http://www.travelmakesyouricher.com/reisevorbereitung/weltreise-versicherungen/
      Da steht einiges zu dem Thema drin – wir hatten die deutsche KV gekündigt und auch in die Rente habe ich während der Reise nicht einbezahlt. Ich hatte vorher einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung, die erklären dir ganz genau, was du tun kannst oder musst. Haftpflicht hatten wir über die Auslandsversicherung mit abgedeckt. Ich hatte also gar keine heimischen Versicherungen mehr während der Reise.

      Viele Grüße,
      Mona

  • Hallo Mona,

    danke für den sehr hilfreichen Arikel! Was genau meinst du mit „Insgesamt dürfen deine Sperrzeiten 21 Wochen nicht überschreiten, denn dann erlischt dein Anspruch auf Geld sofort und den bekommst du so leicht auch nicht wieder.“? Ich habe zum 31.12.16 gekündigt und mich in D abgemeldet, weil ich auf Reisen gegangen bin. Nun wollte ich mich im Mai oder Juni 2017 bei dem Arbeitsamt melden um ALG zu beantragen. Fällt dieser Fall unter die Sperrzeit Regelung? Weisst du evtl. ob ich mich danach direkt abmelden kann, damit ich den Anspruch auf 4 Jahre erweitere?

    Vielen Dank im Voraus!
    Arne

    • Hallo Arne,

      wenn du selbst kündigst, bekommst du ja generell schon mal eine Sperrzeit von 90 Tagen aufgedrückt, wenn die Kündigung nicht aus wichtigem Grund geschehen ist. Zusätzlich kannst du aber weitere Sperrzeiten kassieren, wenn du zB nicht auf Briefe oder Aufforderungen vom Amt reagierst. Insgesamt darfst du nicht über 21 Wochen kommen, weil dann dein Anspruch auf ALG erlischt.
      Du hast dich nach deiner Kündigung also gar nicht arbeitslos gemeldet und bist stattdessen direkt losgefahren? Dann solltest du dich nach deiner Rückkehr in D auf jeden Fall direkt arbeitslos melden, damit du deinen Anspruch auf ALG nicht verlierst – das hat mit der Sperrzeit erst mal nichts zu tun, aber du bist verpflichtet, dich innerhalb einer bestimmten Frist zu melden, nachdem du arbeitslos geworden bist. Darüber hinaus bist du auch verpflichtet, dich arbeitsuchend zu melden, sobald du weißt, dass du deinen Job verlierst. Du solltest doch also direkt arbeitsuchend melden und dann am ersten Tag wenn du wieder in D bist persönlich beim Amt arbeitslos melden. Die werden dir dann schon sagen, wie hoch dein Anspruch ist und ob du eine Sperrzeit bekommst – das glaube ich aber nicht, weil zwischen Jobende und ALG-Antrag ja eine ganze Weile lag.
      Wenn du dann erst mal in D bleibst macht es eigentlich keinen Sinn, dich sofort wieder abzumelden. Da kannst du doch lieber erst mal Geld kassieren. Du bekommst dann, falls du dich wieder abmeldest, auch nicht 4 Jahre lang ALG, also bitte nicht falsch verstehen. Dein Anspruch sind je nach Arbeitsdauer max. 24 Monate. Die Erweiterung auf 4 Jahre bezieht sich darauf, dass du den Bezug des ALG pausieren könntest und dann anschließend, wenn du dich wieder anmeldest, den dir zustehenden Rest noch bekommst.

      Viele Grüße,
      Mona

  • Hallo
    Da es wirklich ein sehr kompliziertes Thema ist und ich immer noch nicht so richtig schlau geworden bin frage ich mal hier.
    Ich werde mit einer Freundin Im August zu unserer einjährigen Weltreise aufbrechen. Da ich mit meinem Chef ein gutes Verhältnis habe bin ich am Überlegen ob ich selber kündige oder ob ich mich kündigen lasse da ich irgendwie eine Möglichkeit nutzen möchte während der Reise noch Leistungen zu bekommen. Wo liegt da der wesentliche Unterschied ob ich kündige oder gekündigt werde beim Arbeitsamt?

    • Hallo Stefan,
      der „Vorteil“ daran, wenn du gekündigt wirst ist, dass du dann keine Sperrfrist von drei Monaten für das Arbeitslosengeld hast. Du bekommst dann ab dem ersten Tag das Geld, bei einer Kündigung durch dich bist du drei Monate gesperrt. Allerdings kannst du so oder so keine Leistungen während der Reise beziehen, denn du musst für den Arbeitsmarkt verfügbar, also in Deutschland sein, um Geld zu bekommen. Wenn du auf Reisen gehst und dich nicht vom Amt abmeldest, kannst du deinen kompletten Anspruch verlieren, wenn das Amt dahinter kommt.
      Viele Grüße,
      Mona

  • Hi,

    wenn du zurueck kommst, gehst einfach beim Arbeitsamt vorbei und sagst du bist wieder da und stehst zur Verfuegung, deine Ansprueche werden ab diesem Tag geltend gemacht, d.h. wenn du drigend Geld benoetigst gehst den Tag nach deiner Rueckreise hin. So hatte ich es damals gemacht.

    Ich lebe gerade in England und wuede gerne wieder zurueck nach DE aber zuvor nochmal ein wenig reisen. Meine Ueberlegung derzeit, da ich noch unter den 4 Jahren bin, zurueck nach DE mich Arbeitslos melden und nach einem Monat abmelden und reisen gehen. Was ich allerdings nicht weiss ob meine Ansprueche dann verfallen oder ob die 4 Jahre frist von vorne anfaengt, hat da jemand Erfahrung mit?

    Danke und liebe Gruesse,
    Mel

    • Hi Mel,

      das weiß ich leider auch nicht. Am besten fragst du dazu einfach mal beim Amt nach, die sollten es ja eigentlich wissen 😉

      LG, Mona

  • Hi Mona,
    danke für den tollen Beitrag.
    Soweit schein ich alles richtig gemacht zu haben.
    Jetzt bin ich in der Situation das ich baldmöglichst den Rückflug buchen möchte.
    Wie melde ich mich wieder an? Muss ich bescheid geben sowie ich den Flug gebucht habe da ich dann ja schon weis wann ich ca ankomme. Oder reicht es hinzugehen wenn ich in Deutschland ankomme?
    Hingehen muss man wahrscheinlich direkt am ersten Tag nach der Ankunft oder?
    liebe Dank
    Grüße Dom

    • Hi Dom,

      wie Mel schon schrieb, musst du einfach am ersten Tag zurück in D zum Arbeitsamt gehen und dich wieder anmelden. Vorher ankündigen ist nicht nötig 🙂
      Du solltest aber direkt am ersten Tag hingehen, damit du den vollen Anspruch auf ALG hast.

      LG, Mona

  • Hi Mona,

    während der Reise musst du die Krankenversicherung in Deutschland bezahlen? oder musst du dich im Bürgeramt abmelden um die Bezahlung su vermeiden?

    Gruß,
    Luis.

    • Hallo Luis,
      ich habe mich bei der Krankenversicherung in Deutschland abgemeldet und hatte nur noch die Reisekrankenversicherung der HanseMerkur. Beim Arbeitsamt musst du dich auch abmelden, wenn du nicht in Deutschland bist, nicht allerdings zwingend beim Bürgeramt – deine Meldeadresse in Deutschland kannst du behalten. Allerdings gibt es seit kurzem neue Gesetze, was du für eine Ummeldung innerhalb Deutschlands vorlegen musst, so zum Beispiel einen gültigen Mietvertrag bzw. eine Bescheinigung des Vermieters.
      Viele Grüße,
      Mona

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